Online-Formular Erbausschlagung
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Damit Ihre Erbausschlagung fristgerecht erfolgen kann, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Füllen Sie daher bitte das folgende Formular möglichst vollständig und sorgfältig aus. Sofern mehrere volljährige Personen die Erbschaft ausschlagen wollen, muss für jede dieser Personen das Formular separat ausgefüllt werden.