Online-Formular erfolgreich übermittelt
Vielen Dank, Sie haben Ihr Formular erfolgreich übersendet. Bitte nehmen Sie unaufgefordert telefonisch mit uns Kontakt auf, um einen Termin für die erforderliche Unterschriftsbeglaubigung zu vereinbaren unter: 02234 946780.
Nach der erfolgten Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie die Ausschlagung an das zuständige Nachlassgericht übermitteln. Die Ausschlagungsfrist beträgt – außer in bestimmten Ausnahmefällen mit Bezug zum Ausland – sechs Wochen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung erhalten haben. Zur Fristwahrung muss die Ausschlagung dem Gericht rechtzeitig zugehen; eine Absendung innerhalb der Frist reicht nicht aus, wenn die Ausschlagung dem Gericht erst nach Fristablauf zugeht.
Sofern eine familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie diese noch einholen. Das hierzu erforderliche Verfahren werde ich Ihnen in dem Termin für die Unterschriftsbeglaubigung erklären.