Notarsiegel mit Bauplan

Immobilienrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die mei­sten Beteiligten allein von der finanziellen Be­deu­tung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Be­trä­ge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Ver­käufer ist der Grundbesitz häufig der be­deu­tend­ste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten wer­den und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Ge­stal­tung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und ü­ber­wacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käu­fer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu er­hal­ten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Im­mo­bi­lie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu er­­hal­­ten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Ziel­vor­stel­lungen, informiert sie über die Re­ge­lungs­­mög­­lich­­kei­ten und erstellt darauf aufbauend einen sach­ge­rech­ten und ausgewogenen Entwurf eines Kauf­ver­tra­ges.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts be­tref­fen. Die Be­son­der­hei­ten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt ins­be­son­de­re für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grund­stücks­an­teil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:

Sicherung von Käufer und Verkäufer
Löschung oder Fortbestand von Belastungen
Gewährleistung für Mängel
Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
Aufteilung der Erschließungskosten
Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in An­spruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Dar­le­hen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Aus­zah­lungs­zeit­punkt abstimmen. Ist die Fi­nan­zie­rung des Kaufpreises bei Ab­schluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Ab­si­che­rung des Dar­le­hens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hy­poth­ek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Ihr Ansprechpartner in Köln

Notar Manuel Busch

+49 2234 946780

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